Konzessionsvergabe für Lohsa gerügt
Lohsa. Der Betrieb des Stromnetzes im recht großen Gemeindegebiet ist eine begehrte Sache; und nicht unumstritten. Vor einem guten Jahr hatte der Gemeinderat nach regulärer Neuausschreibung beschlossen, dass Hoyerswerdas Versorgungsbetriebe sich bis 2042 um Netz sowie zugehörige Technik kümmern sollen.
Das gilt deshalb als besondere Sache, weil es den VBH hier gelungen ist, eine Konzession außerhalb der Stadt Hoyerswerda in deren Umland zu gewinnen. In Wittichenau und Lauta waren entsprechende Bewerbungen in Bieterverfahren zuvor gescheitert. Eigentlich sollte es in Lohsa nächstes Jahr losgehen.
Doch als die VBH-Mutter SWH dieser Tage zur Jahres-Pressekonferenz geladen hatte, wurden an dem Termin leise Zweifel laut. Der Grund ist nicht so ganz überraschend, hatten die VBH doch schon direkt nach der Vergabe durch den Rat mitgeteilt:
Wie schnell die Aufnahme des Netzbetriebes erfolgen und die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Nachbarkommunen Hoyerswerda und Lohsa auf den Stromnetzbetrieb erweitert werden kann, hängt davon ab, ob ein Bieter von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht.
Weil solche Verfahren sehr formal sind und zu viele öffentliche Äußerungen schaden könnten, sind die Beteiligten eher vorsichtig. Lohsas Bürgermeister Thomas Leberecht lässt zu der Angelegenheit lediglich wissen:
Das Verfahren zur Stromkonzessionsvergabe in der Gemeinde Lohsa ist noch nicht abgeschlossen und läuft dementsprechend weiter. Leider kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen oder Sachstände übermitteln, es ist das Ende des Verfahrens abzuwarten.
Unsere folgende Überlegung, dass der bisherige Konzessionär, die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom nicht einverstanden sein könnte, hat sich bestätigt. Mitnetz-Sprecherin Evelyn Zaruba antwortet auf unsere Anfrage:
Wir haben nach der Vergabeentscheidung der Gemeinde Lohsa Akteneinsicht erhalten und daraufhin das Verfahren gerügt. Eine Entscheidung über unsere Rüge liegt noch nicht vor. Da es sich um ein laufendes Rügeverfahren handelt, können wir keine weiteren Auskünfte erteilen. Ein gerichtliches Verfahren oder ein Verfahren bei einer Vergabekammer ist nicht anhängig.
Es geht also um die Beanstandung von möglichen Verfahrensverstößen, die die Gemeinde Lohsa nach Ansicht der Mitnetz beseitigen soll. Anderenfalls wäre ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer der Landesdirektion Sachsen möglich.
Konzessionen, sprich Nutzungsrechte für Kommunale Stromnetze, gelten als lukrativ, weil die Betreiber von Stromlieferanten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Netzentgelte verlangen können und die langen Laufzeiten für viele Jahre Planungssicherheit geben. (red)
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