Keine juristische Grundlage für einen Widerspruch
Knappenrode. Ohne eine formale Wirkung bleibt ein Widerspruch, den SV Glückauf Knappenrode, Spielvereinigung Knappensee, SV Zeißig sowie Sportbund Lausitzer Seenland – Hoyerswerda Mitte Dezember gegen die Nutzungsuntersagung der Stadt Hoyerswerda für die Sporthalle an der Knappenkampfbahn eingelegt haben. Sie hatten sich dazu der Hilfe der Hoyerswerdaer Anwaltskanzlei Döhl bedient.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass es dem Widerspruch an einem vorausgegangenen Verwaltungsakt mangelt. Denn sowohl Felix Döhl wie auch Oberbürgermeister Torsten Ruban-Zeh (SPD) erklären, die Vereine seien gar nicht die Adressaten der Nutzungsuntersagung gewesen, daher könnten sie ihr auch nicht widersprechen.
Die Anordnung war vielmehr von der städtischen Bauaufsicht an das städtische Liegenschaftsamt gegangen. Letzteres hatte die Vereine lediglich in Kenntnis gesetzt. Basis für den Schritt war vor allem der Zustand des Parketts, der schon einige Jahre alles andere als optimal ist. Torsten Ruban-Zeh sagt, die Versicherung trage eine Nutzung nun nicht länger mit.
Laut OB hat es mittlerweile ein erstes Gespräch zwischen den Vereinen und Bürgermeister Mirko Pink (CDU) gegeben, etwa zur Möglichkeit der Übernahme der Sporthalle durch den SV Glückauf. Es scheint aber auch noch andere Interessenten zu geben. (red)
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