Kein weiteres Geld für den Hundeplatz


von Hoyte24 News

Kein weiteres Geld für den Hundeplatz
Foto: Sascha Klein

Hoyerswerda. Aus dem öffentlichen Stadthaushalt werden keine größeren Mittel mehr in die Hundefreilauffläche am Rand der Altstadt gesteckt. So hat das der Stadtrat in Übereinstimmung mit der Regel beschlossen, dass über den Bürgerhaushalt finanzierte Projekte keine größeren Folgekosten verursachen dürfen.

Im Beschluss heißt es, die Fläche solle weiter ihren Zweck erfüllen. Die Stadt werde aber nur noch ihre Pflichten erfüllen, etwa die Mülleimer leeren. Darüber hinaus solle es aber „keine weiteren Ausgaben und Investitionen“ geben.

Das Rathaus beziffert die bereits geflossenen Zusatzkosten auf 15.000 Euro – für Maßnahmen gegen Lärm und Zerstörungen. Nur für den Bau waren über den Bürgerhaushalt 2019 ursprünglich einmal 10.000 Euro veranschlagt, er kostete dann 8.000 Euro. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Stefan Noack schrieb am

Wenn die Stadt nur noch Mülleimer leert und kein Geld mehr investiert, Aufruf an alle Hundesteuerzahler: nur noch Hundekot aufsammeln und keine Steuern mehr bezahlen. Da würde sich das Rathaus ganz schön umschauen, wenn eine im Haushalt fest verplante Einnahme wegbricht...

Wieder mal eine Story aus dem Buch "Hoyerswerda, das Tor zum Seenland".

Willi Weber schrieb am

Also ich zahle ja auch Kfz-Steuer und muss Parkkarten extra zahlen. Wer sich einen Wauzi zulegt, muss halt zahlen. Das ist aber vorher bekannt. Im Übrigen müsste man die Initiatoren für die Errichtung dieses Platzes in die Verantwortung nehmen.

Frank Meutke schrieb am

@Noack: es wird niemand gezwungen, einen Hund zu halten. Dass die Stadt einen Platz für Hundehalter schafft, ist vorbildlich. Leider gefällt das einigen nicht. Für nicht geplante Kosten würde ich im Privatbereich auch nicht aufkommen wollen. Fazit: Ihr Kommentar ist wenig sinnhaft.

Stefan Noack schrieb am

@meutke:
Hundesteuer kassieren ist aber gern gesehen und wird auch regelmäßig erhöht.

Bei der Kfz-Steuer wird das Geld auch für Bau und Instandhaltung von Straßen verwendet.

Was macht denn die Stadt mit den Einnahmen aus der Hundesteuer? So, jetzt kommen Sie...

Hagen Wendlandt schrieb am

Herr Noack,
wie Sie sicherlich wissen, sind die Kfz-Steuer wie auch die Hundesteuer nicht zweckgebunden, sondern werden nach dem Gesamtdeckungsprinzip eingesetzt. Wenn Sie damit ein Problem haben, sollten Sie entweder keinen Hund halten oder sollten diesen zu einem gewerblichen Zweck bzw. als Begleithund halten. Es scheint mir allerdings eine eher unübliche Praxis, die Anschaffung eines Hundes wie auch eines Autos daran zu bemessen, ob dafür Steuern erhoben werden.

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