"In einem psychischen Ausnahmezustand"


von Hoyte24 News

"In einem psychischen Ausnahmezustand"
Foto: Mirko Kolodziej

Wittichenau. Ein Einsatz von Polizei und Rettungsdienst im Januar am Rande der Stadt hatte am Donnerstag ein juristisches Nachspiel. Am Amtsgericht Hoyerswerda ist ein Verfahren gegen einen 25-jährigen Wittichenauer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit einem Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingestellt worden. Zur Anwendung kam die Regel aus der Strafprozessordnung, wonach das möglich ist, wenn eine Tat gegenüber der bereits ausgesprochenen Strafe "nicht beträchtlich ins Gewicht fällt".

In diesem Fall geht es um eine am Amtsgericht Bautzen erfolgte Verurteilung zu 1.000 Euro Geldstrafe wegen eines Faustschlages und einer Morddrohung bei einer Veranstaltung in Puschwitz. Der 25-Jährige war im Januar nahe dem Waldbad mit Polizisten aneinandergeraten. In der Beweisaufnahme hieß es, die Streife sei wegen eines Streits zwischen dem Mann und seiner Freundin nachts in eine Gartenanlage gerufen worden. Beziehungsweise habe die Frau angerufen, weil ihr Freund "in einem psychischen Ausnahmezustand" weggelaufen sei.

Die Beamten fanden ihn nach einer halbstündigen Suche am Waldrand in einem Jäger-Hochsitz. Dort, so sagte ein Beamter aus, habe sich der Mann verbarrikadiert gehabt. Es sei aber gelungen, ihn zum Verlassen des Hochsitzes zu bewegen. Der psychische Ausnahmezustand habe sich bestätigt; so habe der 25-jährige von "Gesichtern im Wald" gesprochen. Er sei, so der Polizist, dann zunehmend aggressiv geworden und habe versucht, zu türmen.

Beim Versuch des Anlegens von Handfesseln habe er die Beamten dann beleidigt, nach ihnen getreten und um sich geschlagen. Und: "Er war schon extrem alkoholisiert." Der Mann sei dann ins Krankenhaus gebracht worden. Er selbst sagte, er habe im Garten an der Feuerschale gesessen und Bier sowie Rum getrunken. An den Vorfall habe er keinerlei Erinnerung: "Ich bin erst im Polizeiauto wieder zu mir gekommen."

Richter Mirko Krüger legte ihm dringend nahe, die vom Bautzener Gericht verhängte Strafe zu begleichen; denn sonst drohe ersatzweise Haft. (red)  

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