Hoch zu Ross im Streifen-Dienst unterwegs


von Hoyte24 News

Hoch zu Ross im Streifen-Dienst unterwegs
Foto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Knox und Joschi sowie die beiden aufsitzenden Polizeibeamtinnen sorgten jetzt in Hoyerswerda für interessierte Blicke. Hin und wieder sind auch hier Angehörige der sächsischen Polizeireiterstaffel im Streifen-Einsatz. In dieser Woche war das wieder einmal der Fall. Sachsen kann über 20 Polizeipferde verfügen. Stationiert sind sie in Großerkmannsdorf bei Dresden. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Daniel Müller schrieb am

Da ich ja Jahrelang in der Hochburg der Pferdepolizei wohnte, hoffe ich hier nur, dass hinter Knoxi und Joschi auch schön der "Mist" entsorgt wurde. Denn Hundebesitzer zahlen auch Steuern und müssen ihren "Mist" entsorgen. So toll wie es ist, berittene Polizei zu sehen. Denn genau das, habe ich in der Hochburg der berittenen Beamten, nicht gesehen und wurde nie gemacht. Ach GesichterPixel von unbeteiligten (Person im Hintergrund) wäre nach DSGVO auch gut.

Rita Hertel schrieb am

Ach, Herr Müller, auch durch unsere Straße kamen zwei Beamtinnen der Polizeireiterstaffel (es müsste zwei Wochen her sein) und auch ein Pferd ließ etwas fallen. Kurz darauf wollten die beiden Beamtinnen es wegmachen, aber ein Anwohner unserer Straße meinte, ob er es für seinen Garten bekommen könnte. Allen geholfen - grins.

Und zu der jungen Frau im Hintergrund - Sie haben Recht, aber man kann es auch übertreiben.

Robert Müller schrieb am

DSGVO hat hier gar nichts verloren. Wenn dann das KUG.

Daniel Müller schrieb am

Tja Frau Hertel, übertreiben kann man es wirklich. Hätte man dazugeschrieben, dass sie dem "zugestimmt" hat, dieses Foto öffentlich zumachen. Wenn ja und würde man es lesen, klar ... überhaupt kein Problem. Aber einfach Fotos in der Öffentlichkeit (wo man Gesichter sieht) machen und sie dann online stellen, tja das geht laut DSGVO nicht mehr. Menschen die sich freiwillig vor dem Objektiv stellen, um abgelichtet zu werden, genau das ist erlaubt ... sie taten es freiwillig und wollten es so. Aber bei jenen die unfreiwillig durchs Bild laufen, braucht man die Erlaubnis der Person und dies sollte dann auch mit im Text stehen, genau damit man diese jetzige Situation nicht hat. Und wenn nicht, ganz einfach im Zweifel pixeln. Und übertreiben will ich hier nicht, stellen Sie sich doch einfach mal vor, es wären Sie oder Ihre Kinder und Sie kommen so für immer ins Internet.

Und dass ihr Anwohner das Gefallene, von den Pferden für seinen Garten haben wollte, ist wohl eher die absolute Ausnahme und für Sie auch das Glück, dass Sie mir genau das mitteilen konnten.

Bleiben Sie gesund. MfG Müller

Thomas Häntschke schrieb am

Hallo Daniel Müller!
Wie schon Robert Müller schrieb, greift m. M. das Kunsturhebergesetz (KUG). In diesem gibt es den § 23 Abs. 1, welcher Ausnahmen zum Veröffentlichen von Aufnahmen ohne Einwilligung der Person regelt. Im Punkt 2 ist zu lesen "Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen". Da dies im Journalismus bekannt ist, gibt es doch keine Probleme, außer man macht sie dazu und das KUG ist meines Wissens noch nicht geändert worden.
MfG Thomas Häntschke

Ach so, in Bezug Gefallenes:
Zwei Jungen sehen, wie ein Pferd "Etwas" fallen lässt.
Da sagt einer: Die machen wir immer auf die Erdbeeren.
Sagt der Andere: Wir machen immer Zucker drauf. ;-)

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