Helfer weiter willkommen - Mobiliar gesucht
Hoyerswerda. Seit vorigem Donnerstag beherbergt auch die Stadt Hoyerswerda Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, nachdem bereits Wittichenauer Menschen von dort in ihre Häuser eingeladen hatten. Hier ist ein Überblick über die Lage der Dinge in Hoyerswerda:
Unterbringung
-Einige der Ukrainer, die vergangene Woche hier eintrafen, sind nach Angaben des Rathauses mehr oder weniger sofort zu Freunden und Bekannten an anderen Orten weitergereist. So waren mit Stand vom Montag in der Notunterkunft in der ehemaligen Tennishalle im Gewerbegebiet Seidewinkel 120 Menschen untergebracht, im City-Hotel weitere 50. 26 Personen mit Behinderungen haben Obdach im Lebenshilfe-Wohnheim in Dörgenhausen gefunden, außerdem Familien mit behinderten Kindern - insgesamt 17 Menschen - bei den Lausitzer Werkstätten.
Betrieb der Notunterkunft
-Nachdem die Stadt und freiwillige Helfer ad hoc die Tennishalle eingeräumt haben, soll in den kommenden Tagen das zuständige Landratsamt mit Partnern die Verantwortung dort übernehmen. Mindestens bis zum 4. April wird es laut Rathaus aber weiter nicht ohne ehrenamtliche Helfer gehen. Darüber hinaus sei deren Unterstützung weiterhin willkommen. Wer helfen möchte, könne sich direkt vor Ort (Am Speicher 4) melden.
Wohnungen
-Nach Angaben der Stadt bereitet man Appartements vor. Wer dafür Mobiliar zur Verfügung stellen kann, möge sein Angebot mit Bild sowie Angaben zu Zustandsbeschreibung und Abhol-Ort an die Arbeiterwohlfahrt senden: k.stanulla@awo-lausitz.de .
Benefizveranstaltung
-Die Lausitzhalle hat eine solche für Sonntag, den 27. März angekündigt. Ab 14 Uhr treten unter anderem das Orchester Lausitzer Braunkohle, die Bläsergruppe Kummelbrass sowie die Tänzer der Lausitzhallen-Ballettgruppen und von DDproject auf. Alle Künstler verzichten auf Gagen. Eintritt wird nicht erhoben, jedoch werden Spenden für Hilfsorganisationen gesammelt. (red)
Kontakt: ukrainehilfe@hoyerswerda-stadt.de
Einen Kommentar schreiben
Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.