Für ungültig erklärte Wahl wird am Sonntag nachgeholt
Wiednitz. Ein Novum steht am Sonntag, dem 17. November, den Wiednitzern ins Haus. Dort wird eine Kommunalwahl wiederholt, konkret die Wahl des Ortschaftsrates. So etwas hat es in den hiesigen Städten und Gemeinden noch nie gegeben.
Was ist der Anlass? Bei der am 9. Juni gemeinsam mit der Europawahl, der Kreistagswahl und der Stadtratswahl durchgeführten Ortschaftswahl gab es einen Fehler bei der Entscheidung über das Wahlverfahren. Das hatte das Landratsamt Bautzen als Rechtsaufsichtsbehörde moniert und die Wahl für ungültig erklärt.
Von den rund 900 Einwohnern von Wiednitz sind 655 wahlberechtigt (Stand Montag dieser Woche). An etwa 60 Wahlberechtigte wurden die Briefwahlunterlagen verschickt. Auf dem Stimmzettel werden die gleichen Namen wie bei der Wahl des Ortschaftsrates am 9. Juni stehen, weil bis zur Kandidatenzulassung im Verfahren alles korrekt war.
Das Wahllokal am Sonntag befindet sich im Vereinshaus „Jägerhof“ im Büro des Ortsvorstehers. Von 8 bis 18 Uhr können die Stimmen abgegeben werden. (red)
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