Freiluft-Verkaufsstände ab Mittwoch wieder erlaubt


von Hoyte24 News

Freiluft-Verkaufsstände ab Mittwoch wieder erlaubt
Foto: Juliane Mietzsch

Hoyerswerda. Markt zu, Markt wieder auf, dann wieder zu – nun wieder auf. Das Land Sachsen hat mitgeteilt, dass ab Mittwoch „mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel“ für Lebensmittel, Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf wieder geöffnet haben dürfen. Bei den geltenden massiven Einschnitten müsse man, wo nötig, auch nachsteuern, so Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne).

Es gehe nicht nur um die Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln, sondern auch um eine Perspektive für Produzenten und Direktvermarkter. Wer verkaufen könne, säe und pflanze auch weiter, was die Versorgung im weiteren Jahresverlauf sichere. Man möge aber auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen achten, so der Minister.

In seinem täglichen Lagebericht zur Covid-19-Pandemie spricht der Kreis Bautzen von aktuell 171 bekannten Fällen. Abzüglich 13 genesener Patienten sowie eines Verstorbenen sind damit 157 derzeit Erkrankte registriert. Vier liegen im Krankenhaus. Wie es heißt, ist darunter aber niemand mit schwererem Krankheitsverlauf.

Eine Quarantäne gültig ist noch für 774 Personen. Wie das Landratsamt erklärt, laufen derzeit jene Quarantänen aus, die beim ersten Auftauchen von Covid-19 verhängt wurden. Wegen der nun ohnehin gültigen Ausgehbeschränkungen ist wohl jetzt die Zahl der Anordnungen für Kontaktpersonen nicht mehr so groß. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Monika Eilers schrieb am

Das ist wenigstens prima, wenn wieder wenigste Markt ist. Dankeschön

Günther Ehrlich schrieb am

Manchen Menschen sind Pandemie und Epedemie noch Fremdworte. Auch Omas und Opas stecken ihre Enkel an! Ein Kreislauf!

Daniel Müller schrieb am

Gut, dann so: Achtet auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen !! Haltet Abstand zueinander min. 2 Meter.

Und prima ist es auch, dass man hier bei Hoyte24 anhand der Klicks sieht, dass sich die Menschen mehr zum Wochenmarkt statt zur vorhandenen Covid-19-Virus-Pandemie informieren. Da bin ich mal gespannt, wenn ich Mittwoch mal den Wochenmarkt besuche und mir mal ein Bild mit meiner Kamera mache.

Michael Müller schrieb am

Ach, jetzt gibt es Blumen? Geht's noch? Mag ja sein, dass die verkauft werden dürfen. Aber kaufen darf sie niemand, laut Allgemeinverfügung Punkt 2.8. Ich hoffe jeder wird richtig saftig bestraft, der dort Blümchen kauft.

Mirko Kolodziej schrieb am

Hallo Herr Müller, das Land Sachsen erlaubt mit der Rechtsverordnung, die die genannte Allgemeinverfügung jetzt ablöst, ausdrücklich auch den Verkauf „selbst erzeugter Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse“. Ich bin kein Jurist, aber: Dazu dürften Blumen vermutlich schon gehören und das Verkaufen schließt logischerweise auch einen Käufer ein. Mirko Kolodziej, Redaktion

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