Bunte Lumpenhaufen verschandeln die Neustadt
Hoyerswerda. Gebrauchte Haushalts- und Bekleidungstextilien müssen gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland getrennt vom Restabfall in speziell gekennzeichneten Containern gesammelt werden. Lediglich Alttextilien, deren Verwertung aufgrund von Zustand und Beschaffenheit ausgeschlossen ist, können auch weiterhin über den Restabfall entsorgt werden. Was in der Theorie gut klingt, muss längst nicht funktionieren.
Ähnlich wie bei der Bonpflicht beim Bäcker stellt sich in der Praxis die Sachlage leider etwas anders dar. Die zu entsorgende Altkleidermenge sprengt im wahrsten Sinne des Wortes das Angebot an Containern. Wie hier im Bild in der Straße des Friedens in Hoyerswerda an der Rückseite von Expert, werden die Textilien in einer Art und Weise gesammelt, die weder der späteren Nutzung noch dem Stadtbild zuträglich sind. (red)
Kommentare zum Artikel:
Peter Freilich schrieb am
Ja, genau so ist das und war zu erwarten. Komischerweise habe alle meine Kleidungsstücke, die ich nicht mehr brauche, ein Loch. Dürfen demnach dann auch in den Restmüll.
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