Ausnahmen für 2024 beschlossen


von Tageblatt-Redaktion

Ausnahmen für 2024 beschlossen
Foto: TB-Archiv

Hoyerswerda. Dem Einzelhandel in der Stadt stehen kommendes Jahr der 3. März, der 15. September, der 1. Dezember sowie der 15. Dezember als verkaufsoffene Sonntage zur Verfügung. Überdies darf Hoffmann-Möbel in der Külzstraße zum 20-jährigen Firmen-Jubiläum am 6. Oktober zusätzlich öffnen. Eine entsprechende Verordnung ist in dieser Woche vom Stadtrat gebilligt worden.

Die Entscheidung fiel mit 13 Ja- und neun Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Als die vom Sächsischen Ladenöffnungsgesetz verlangten „besonderen Anlässe“ werden im März der Ostermarkt, im September das Stadtfest sowie zum Jahresende ein Adventsmarkt beziehungsweise der Weihnachtsmarkt angegeben. (red)

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