Gastwirt zum Nichtraucherschutz verurteilt


von Tageblatt-Redaktion

Nichtraucher sind per Gesetz gut vor Rauchern geschützt. In Hoyerswerda wird das auch kontrolliert.
Nichtraucher sind per Gesetz gut vor Rauchern geschützt. In Hoyerswerda wird das auch kontrolliert.

Wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz wurde gestern ein Gastwirt am Hoyerswerdaer Amtsgericht verurteilt. 400 Euro muss Andreas Lange bezahlen. Das ist der Betrag, den die Stadt Hoyerswerda vom Betreiber der Billard-Bar „Pitchers“ im WK  IV per Bußgeldbescheid forderte. Seit zweieinhalb Jahren. So lange dauert der Rechtsstreit zwischen Gastwirt und Stadt nun schon an.

Bei einer ersten Verhandlung am Amtsgericht Hoyerswerda war er bereits zur Zahlung verurteilt worden, blickt Andreas Lange zurück. Allerdings ließ das Gericht den Gang vor das Oberlandesgericht offen. Das wiederum hob die Hoyerswerdaer Entscheidung auf und verwies das Verfahren zurück ans hiesige Gericht. Gestern war der Verhandlungstermin – und innerhalb einer halben Stunde alles erledigt.

Vorausgegangen war dem ein vor-Ort-Termin im „Pitchers“. Zwar ist die Billard-Bar in Raucher- und Nichtraucher-Bereich aufgeteilt. Die räumliche Situation sieht aber so aus, dass das Hauptgeschäft im größeren Bereich stattfindet. Und der ist für Raucher zugelassen, während der andere Teil als Nichtraucherzone deklariert ist.
Der Rechtsanwalt von Andreas Lange lenkte die Aufmerksamkeit auf die Örtlichkeit im „Pitchers“ selbst. Es gebe getrennte Bereiche für Raucher- und Nichtraucher. „Alles ist so gestaltet, wie es von den Räumlichkeiten her möglich ist.“ Der Rechtsanwalt sieht daher „eine zulässige Ausnahme“ und forderte Freispruch. Die Stadt-Vertreter waren anderer Auffassung. „Der Nichtraucherraum ist viel kleiner als der Raucherbereich. Das Verhältnis müsste andersherum sein.“

Festgestellt wurde dieses aus Sicht der Stadt bestehende Missverhältnis vor rund zweieinhalb Jahren, wie am Rande der Verhandlung vom Gastwirt zu erfahren war. Der Stippvisite des aus städtischen Mitarbeitern und Polizei bestehenden fünfköpfigen Kontroll-Trupps folgte der Bußgeldbescheid.

Solche Bescheide sind seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in Sachsen am 1. Februar 2008 erst verhältnismäßig wenige erstellt worden. Drei Verfahren wurden 2008 wegen Verstößen in Spielhallen und Gaststätten in Hoyerswerda eingeleitet, war von Bürgeramtschefin Ingrid Stille zu erfahren. Eine Gaststätte war im Jahr darauf betroffen. Drei Fälle in Spielhallen gab es 2010. Aktuell gebe es „keine Probleme in Gaststätten und Spielhallen“. Dafür werden wieder verstärkt Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz auf Schulhöfen festgestellt. Nach zehn geahndeten Fällen im Jahre 2009 sind es in diesem Jahr schon acht. Beim ersten Mal beläuft sich hierbei das Bußgeld auf 100, im Wiederholungsfall oder bei Vorsatz auf 200 Euro, so Ingrid Stille. Bei Spielhallen und Gaststätten lautet die Staffelung 200 und 400 Euro.

Maximal kann das Bußgeld 5 000 Euro betragen, diesen Hinweis gab Richterin Ines Lettau, nachdem sie den „Pitchers“-Gastwirt zur Zahlung des 400-Euro-Bußgeldes verurteilt hatte. Der für Raucher ausgewiesene Nebenraum habe ein untergeordneter Raum im Gaststättenbetrieb zu sein, während der Schwerpunkt der Angebote im Nichtraucherbereich zu liegen hat. So ihre Begründung. Das Nichtraucherschutzgesetz enthalte erst einmal grundsätzlich das Rauchverbot und lasse Ausnahmen nur dort zu, wo sie auch möglich sind.

Für Andreas Lange ist das Urteil unverständlich. „In keinem Gesetz ist das Verhältnis von Haupt- und Nebenraum geregelt“, beklagt er. Und das Urteil hat Konsequenzen. Er könne Gäste zum Rauchen nicht vor die Tür schicken. „Das gibt nur Ärger mit den Anwohnern“, weiß er. Bei Schließung des „Pitchers“ wiederum hätte er für „zwei, drei Leute“ keine Arbeit mehr.



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Kommentare zum Artikel:

Thomas schrieb am

Kann ich gut verstehen, habe einen auch Ärger mit dem Ordnungsamt. Die Richterin, Polizei und Ordnungsamt betreiben eine richte Abzockerorganisation um die Stadt mit Geld zu versorgen.
Für mich ist die Richterin Lettau Korrupt.
Aber leider ist das nicht nur in Hoyerswerda so. Auch in Dresden wird eine ganz rabiate Abzockertur betrieben. Es scheint in Sachsen mode zu sein,das man aus vermeintlichen Ordnungswidrigen Straftaten macht und das Geld dann über das Gericht eintreibt. Bei dieser Verfahrensweise geht die Kommune kein Risiko ein da selbst wenn das Gericht mal anders entscheidet, die Gerichtskosten nicht der Gemeinde angerechnet werden sondern es immer Staatskasse angerechnet werden.

Marco Winkler schrieb am

Ja Richterin Lettau hat ihre eigene Ansicht von Recht!In Urteilsbegründeten Überlegungen erfindet sie auch mal Wörter, damit das Ergebnis ihrer Ansicht nach stimmt... Alles Beweisbar! Traurig und schlimm in einem Rechtstaat !! Am Besten man hat mit solchen Menschen nie mehr was zu tun ,lässt sie einfach in ihrer Welt leben !

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