Bunte Lumpenhaufen verschandeln die Neustadt

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Foto: Siegbert Matsch

Gebrauchte Haushalts- und Bekleidungstextilien müssen gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland getrennt vom Restabfall in speziell gekennzeichneten Containern gesammelt werden. Lediglich Alttextilien, deren Verwertung aufgrund von Zustand und Beschaffenheit ausgeschlossen ist, können auch weiterhin über den Restabfall entsorgt werden. Was in der Theorie gut klingt, muss längst nicht funktionieren. Ähnlich […]

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