Allgemeine See-Freigabe für Boote und Schiffe

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Foto: TB-Archiv / Sabine Larbig

Boxberg. Schiffe und Boote sowohl mit wie auch ohne Motor können ab 1. April durch jedermann über den Bärwalder See geschippert werden. Das Land Sachsen, speziell dessen Landesdirektion, hat mit zwei Allgemeinverfügungen die rechtlichen Voraussetzungen für die dauerhafte schifffahrtliche Nutzung des Sees im Rahmen des Wasser- und Schifffahrtsrechts geschaffen. So steht das in einer jetzt […]

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